
Sachkundenachweis für Hundehalter Teil 1
Veranstaltungsort: Gasthaus „Zum Schiefen Apfelbaum“, Hanuschstraße 26, 4020 Linz
Was ist der Sachkundenachweis? Laut dem OÖ Hundehaltegesetz muss jede Person, die nach dem 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmeldet und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung (z.B. Begleithundeprüfung) nachweisen kann, einen allgemeinen Sachkundenachweis absolvieren. Es handelt sich dabei um einen 6-stündigen theoretischen Vortrag inklusive Prüfung, der über die Grundlagen einer tierschutzgerechten Haltung von Hunden informieren soll.